- Insbesondere an Waldrändern und unübersichtlichen Feldern empfiehlt es sich, den Straßenrand im Blick zu behalten, die Geschwindigkeit zu drosseln und den Abstand zum Vordermann zu vergrößern, um auf ein plötzliches Bremsmanöver des Vordermanns rechtzeitig reagieren zu können.
- Wenn ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, muss man abbremsen, abblenden und langsam vorbeifahren. Einmal kurz hupen führt in der Regel dazu, dass Tiere weglaufen und den Weg freimachen.
- Ist ein Zusammenstoß unumgänglich, heißt es: Lenkrad festhalten und eine Vollbremsung machen. Ausweichmanöver sind riskant, denn sie enden nicht selten an einem Baum.
- Nach einem Unfall sollte die Polizei verständigt werden. In der Regel informieren die Beamten auch den ortsansässigen Jäger oder Förster, wenn nötig.
- Verletzte oder tote Tiere sollten nicht angefasst werden. Diese können eventuell Krankheiten übertragen.
- Auf keinen Fall sollten Sie ein verletztes oder totes Tier selbst abtransportieren, denn damit würden Sie sich der Wilderei schuldig machen.
- Ist das Tier nach dem Unfall geflohen, sollten alle Spuren des Unfalls sorgfältig dokumentiert werden. Lassen Sie sich von der Polizei oder dem Förster bzw. Jagdpächter eine sogenannte Wildschadenbescheinigung ausstellen lassen.
- Die Bescheinigung ist in den meisten Fällen die Voraussetzung für eine Abrechnung des Unfallschadens mit der Versicherung. Wildunfälle werden häufig von der Teilkaskoversicherung getragen. Fragen Sie bei Unsicherheiten Ihre Versicherung. Auch Schäden, die beim Ausweichen passieren, werden möglicherweise von der Versicherung bezahlt, allerdings nur, wenn Sie den Unfallhergang beweisen können.